Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 11 K 1344/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 Abs 2 BierStG, § 5 BierStG, § 14 Abs 1 BierStG, § 14 Abs 2 Nr 2 BierStG, § 14 Abs 4 S 1 Nr 2 BierStG
Herstellung von Bier ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers - Biersteuersatz eines Hobbybrauers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Hobbybrauer - und der ermäßigte Biersteuersatz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hobbybrauer werden für gewerblich hergestelltes Bier nach dem Regelsteuersatz besteuert
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höhe der Biersteuer eines "Hobbybrauers"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hobbybrauer contra Hauptzollamt - Wenn ein Hobbybrauer Bier verkauft, muss er den Regelsteuersatz zahlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hobbybrauer muss gewerblich hergestelltes Bier nach Regelsteuersatz versteuern - FG Baden-Württemberg zur Höhe der Biersteuer eines Hobbybrauers
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Herstellung von Bier ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers - unabhängige Brauerei - Biersteuersatz eines Hobbybrauers
Wird zitiert von ...
- FG Bremen, 30.10.2019 - 1 K 148/17
Ermäßigter Steuersatz nach § 2 Abs. 2 BierStG nur für Hersteller mit Erlaubnis …
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2018 11 K 1344/17, juris sei das Bundesministerium der Finanzen nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BierStG ermächtigt, den Begriff der Brauerei im Rahmen der Biersteuerverordnung zu definieren, und die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 4 BierStG ohne bewilligtes Steuerlager ausgeschlossen.Die ermäßigten Steuersätze des § 2 Abs. 2 BierStG kommen nur dann zur Anwendung, wenn es sich bei der unabhängige Brauerei, in der das Bier im Brauverfahren hergestellt wird, um ein Steuerlager im Sinne des § 4 BierStG handelt (im Ergebnis ebenso: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2018 11 K 1344/17, juris;… Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, G 311).
Die Begriffsbestimmung in § 1 Nr. 9 BierStV , wonach Brauerei jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf, ist, kann für die Auslegung des § 2 Abs. 2 BierStG nicht herangezogen werden (a. A.: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2018 11 K 1344/17, juris).
Der ermäßigte Steuersatz war nur dann anzuwenden, wenn die Erlaubnis nach § 5 Abs. 2 BierStG 1993 vorlag (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2018 11 K 1344/17, juris).